Peter Imfeld: Entflechtungsvorgaben der EU Herausforderungen für schweizerische Energie...

Product no.: 978-3-905814-32-3
CHF 20.00
Price incl. VAT


Management Summary

Obwohl sich der schweizerische Bundesrat seit 1995 mit der Öffnung des Elektrizi-tätsmarktes in der Schweiz auseinandersetzt, ist der Markt erst seit 2009 teilweise ge-öffnet. Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und Endverbraucher mit mehr als 100‘000 kWh Jahresverbrauch haben seither Zugang zum Markt. Die vollständige Marktöffnung ist auf den 1. Januar 2015 geplant. Ganz anders im europäischen Raum. Dort ist die uneingeschränkte Marktöffnung seit 2007 umgesetzt und mit Energiebin-nenmarkt-Richtlinien verbindlich geregelt. Dadurch ist rund um die Schweiz ein einheit-licher Binnenmarkt für Elektrizität entstanden.

Die EU hat für die Schweiz eine überragende Bedeutung. Im Bereich der Elektrizitäts-wirtschaft hat seit je ein reger Austauschhandel zwischen der Schweiz und europäi-schen Ländern stattgefunden. Aufgrund der immer intensiveren Zusammenarbeit, wel-che zum grössten Teil mit bilateralen Verträgen geregelt ist, drängt die EU auf eine Revision der Zusammenarbeit und die Übernahme des europäischen Rechtsbestandes (acquis communautaire). Sowohl die Schweiz als auch die EU sind bestrebt, den schweizerischen Elektrizitätsmarkt in den europäischen Binnenmarkt zu integrieren. Dieser Umstand würde für die schweizerischen EVU neue Anforderungen aufgrund der Übernahme von EU-Recht bedeuten. Insbesondere die Entflechtungsbestimmungen (Trennung des Netzbetriebs von Erzeugung und Versorgung) sind in der EU wesentlich schärfer als in der Schweiz.

Die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW AG) ist als innerschweizerisches Un-ternehmen in der Produktion, dem Handel und Vertrieb, der Übertragung und der Ver-teilung elektrischer Energie bis zu den Endkunden tätig. Um auf eine mögliche Über-nahme von EU-Recht in der Schweiz vorbereitet zu sein, will sich CKW und insbeson-dere der Geschäftsbereich Netze frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen, mög-liche Entwicklungen, Gestaltungsszenarien und Implikationen antizipieren und entspre-chende Massnahmen initiieren.

Ein erster Schritt dazu erfolgt mit der vorliegenden Arbeit. Es wird untersucht, ob Grund zur Annahme besteht, dass die Schweiz die schärferen EU-Bestimmungen zur Ent-flechtung übernimmt und welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Weiter wird auf-gezeigt, wie eine infolge der rechtlichen Entflechtung ausgegliederte Netzgesellschaft optimal zu gestalten ist. Als Letztes wird eine finanzielle Planung für das Startjahr und fünf folgende Jahre durchgeführt und bewertet.

Grundlage für die Arbeit bilden qualitative Inhaltsanalysen von Fachliteratur, Fachbei-träge, Publikationen etc. Daneben wurden für die Untersuchung der optimalen Form der Netzgesellschaft Experteninterviews mit drei Vertretern von deutschen EVU und zwei Unternehmensberatern durchgeführt und ausgewertet. Ergänzend wurden Lern-inhalte aus den Modulen am iimt (international institute of management in technology, University of Fribourg) sowie praktische Erfahrungen des Autors einbezogen.

Die Ergebnisse der Arbeit beziehen sich spezifisch auf die Ausgangslage von CKW. Ein grosser Teil der Erkenntnisse sind jedoch allgemein gültig und können auch für andere EVU sowie für politische Überlegungen und Handlungen herangezogen werden.

Die Analyse der aktuellen politischen Lage hat ergeben, dass die bilateralen Verhand-lungen zwischen der EU und der Schweiz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nächstens weitergeführt bzw. wieder aufgenommen werden. Die deutliche Ablehnung der Volks-initiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk)“ durch die Schweizer Stimmbürger am 17. Juni 2012 kann als Vertrauensbeweis gegenüber dem eingeschlagenen Weg gewertet werden und stützt diese Erkenntnis.

Es ist davon auszugehen, dass das Stromdossier prioritär und zeitnah verhandelt wird. Da die EU immer wieder betont, dass bei einer Integration des schweizerischen Strommarktes in den EU-Binnenmarkt auf beiden Seiten die gleichen Marktregeln gel-ten, wird das relevante EU-Recht ziemlich sicher übernommen und damit auch die schärferen Entflechtungsbestimmungen der EU. Es bestehen Anzeichen, dass die EU erst nach einer vollständigen Marktöffnung in der Schweiz mit Verhandlungen zum Stromdossier beginnen will. In jedem Fall muss sich die Schweiz bereits heute Gedan-ken machen, welche Regeln aus der EU in das revidierte StromVG zu übernehmen sind, um zu verhindern, dass nach der Verhandlung des Stromdossiers mit der EU das Gesetz erneut angepasst werden muss.

Bei Übernahme von EU-Recht in der Schweiz entspricht die aktuelle Struktur von CKW nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. CKW, wie wohl die meisten EVU in der Schweiz, muss ihren Netzbereich in eine separate Gesellschaft ausgliedern, die Hand-lungsunabhängigkeit und tatsächlich unabhängigen Entscheidungsbefugnisse für die Netzbelange sicherstellen sowie ein Gleichbehandlungsprogramm einführen. Das gilt auch für die übrigen integrierten EVU im Axpo-Konzern und in der CKW-Gruppe, un-abhängig von ihrer Grösse! Neben der rechtlichen hat die operationelle Entflechtung mindestens so grosse Auswirkungen. Sie wird einen Wechsel im Führungsverständnis herbeiführen und Einfluss auf die Unternehmenskultur haben.

Aufgrund der Erkenntnisse aus der Recherche und den Experteninterviews wird emp-fohlen, die rechtliche Entflechtung mit der Ausgliederung einer grossen Netzgesellschaft in der Form einer Aktiengesellschaft, welche zu 100% im Eigentum von CKW AG steht, vorzunehmen. Das Netzeigentum ist der Netzgesellschaft zuzuordnen. Shared Services sind, wo möglich und mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben vereinbar, zentral zu erbringen.

Die vorliegende Fassung enthält im finanziellen Teil die wesentlichen Ergebnisse ohne vertrauliche Daten. Für die vorgeschlagene Netzgesellschaft von CKW wird die Startbi-lanz erstellt und die Kapitalisierung der Unternehmung vorgeschlagen. Die zugrunde liegende Erfolgsrechnung wurde für das Startjahr erstellt und mit finanziellen Kennzah-len bewertet. Die Planungsrechnung, welche mit realistischen Annahmen für die Ent-wicklung des Zinsenumfeldes und der aktuell geplanten Investitionen durchgeführt wurde, zeigt durchwegs positive Ergebnisse der Netzgesellschaft. Eine marktgerechte Dividende kann ausgeschüttet und Reserven können aufgebaut werden. Der Bedarf an Kapital kann jedoch bei weitem nicht durch Eigenmittel gedeckt werden. Eine steigende Verschuldung und mehrheitlich negative Free Cashflows (FCF) und Economic Values Added (EVA) zeigen eine Entwicklung auf, die nach Massnahmen ruft. Es wird aber auch deutlich, dass der EVA mit der heutigen Form der Regulierung nicht als Kennzahl zur Beurteilung der Leistung des Managements herbeigezogen werden kann, weil er wesentlich durch äussere Einflüsse bestimmt wird.

Mögliche Massnahmen wurden mit fünf verschiedenen Szenarien untersucht. Mit der Reduktion der Investitionen um ca. 10% kann in allen Planjahren ein positiver FCF erzielt werden. Das deutlich beste Ergebnis wird aber mit einer Erhöhung des regulier-ten WACC um lediglich 0.5% erzielt. Da dabei die Investitionen wie geplant ausgeführt werden, ist auch der Substanzerhalt der Anlagen gesichert. Die Entwicklung der Zinsen hat bei stark steigenden Werten einen positiven Einfluss, bei nur leichter Senkung eine weitere Verschlechterung der Ergebnisse zur Folge. Es ist wünschenswert, dass die deutlichen Aussagen zu den durch die Regulierung bedingten mittelfristig ungenügen-den finanziellen Ergebnissen, von der Regulierungsbehörde, der Branche und Politik zur Kenntnis genommen werden. So können Massnahmen eingeleitet werden, um die schädlichen Auswirkungen einer nicht marktgerechten Abgeltung der Kapitalkosten zu verhindern. Nur so kann auch weiterhin eine sichere und zukunftsgerichtete Stromver-sorgung gewährleistet werden.

CKW, aber auch anderen EVU wird empfohlen, das politische Umfeld und das Verhält-nis zwischen der EU und der Schweiz laufend zu beobachten, neue Erkenntnisse auf ihre Wirkung zu untersuchen und entsprechende Massnahmen und Aktionen einzulei-ten. Jedes EVU muss sich entscheiden, ob die rechtliche Entflechtung als Herausfor-derung und Chance wahrgenommen und die Umsetzung proaktiv angegangen wird, oder ob man sich gegen die Einführung der rechtlichen Entflechtung in der Schweiz einsetzt.

Alternative Möglichkeiten, z.B. unternehmensübergreifende Netzgesellschaften, sind frühzeitig zu evaluieren. Spätestens mit dem zweiten Marktöffnungsschritt ist für die Marktkommunikation und weitere Massengeschäfte die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zu prüfen, um Skaleneffekte auszuschöpfen. Weiter ist die Ansiedlung aller übrigen Shared Services hinsichtlich Synergien und Skaleneffekte zu untersuchen. Die Zentralisierung gewisser Aufgaben kann die durch eine Regulierung nach EU-Recht geforderten Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit und die Einhaltung der Gleichbehandlung sicherstellen.

In jedem Fall wird empfohlen aktiv zu werden, aber trotzdem Ruhe zu bewahren und den Blick nach aussen nicht zu vergessen. Erfahrungen aus Deutschland haben ge-zeigt, dass mit frühzeitiger und professioneller Auseinandersetzung mit dem Thema durchaus auch Chancen und Potentiale entstehen, welche in jedem Fall zu nutzen sind.

Browse these categories as well: Executive MBA, Best Paper Award